Einzelcoaching inklusiv ist ein Beratungsangebot, das Sie auf dem Weg in den 1. Arbeitsmarkt unterstützt. Dabei steht Ihre Individualität im Vordergrund.
Arbeitslose bzw. arbeitssuchende Menschen mit Behinderung, Rehabilitanden oder Gleichgestellte, die bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz eine individuelle Unterstützung wünschen.
Gehörlose Menschen haben die Möglichkeit mit unserer Mitarbeiterin in Offenburg in Gebärdensprache zu kommunizieren!
Klären der beruflichen Ziele, Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.
Sie wollen es kurz und knapp?
Einzelcoaching inklusiv bietet…
Sie möchten mehr wissen…
Im Einzelcoaching inklusiv erhalten arbeitssuchende bzw. arbeitslose Menschen mit Behinderung, Rehabilitanden oder Gleichgestellte Beratung und Unterstützung, um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden.
Wir helfen Ihnen, aussagekräftige und aktuelle Bewerbungsunterlagen zu erstellen und besprechen mit Ihnen, wie Sie eine Stelle finden, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt. Auch können wir Ihnen helfen, ein Praktikum zu finden oder einen Probearbeitstag zu vereinbaren, so dass sie austesten können, ob ein Beruf für sie passt.
Die Unterstützung findet immer im Einzelgespräch statt, die Termine werden individuell vereinbart.
Anmelden können Sie sich beim Einzelcoaching inklusiv, wenn Sie von der Arbeitsagentur oder vom Ortenau Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Oder Sie werden über die Rentenversicherung angemeldet.
Die Dauer der Teilnahme ist abhängig von der Länge des Vermittlungsgutscheines. Wir bieten Gutscheine mit 18 oder 27 Beratungsstunden an.
Durch das Einzelcoaching intensiv können Sie Klarheit bekommen, in welchen Bereichen Sie Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und Sie bekommen engagierte und professionelle Unterstützung im Bewerbungsverfahren.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn sie einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Ortenau Jobcenters erhalten haben oder die Rentenversicherung einer Anmeldung zugestimmt hat!
Sie haben eine Behinderung, sind gleichgestellt oder Rehabilitand? Dann besprechen Sie mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartner beim Ortenau Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit, ob Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommen, um bei uns teilzunehmen.
Wenn die Rentenversicherung zuständig ist, dann benötigen Sie eine Zustimmung dieser Stelle.
Wenn Sie diesen Gutschein haben, dann melden Sie sich bei uns – wir machen dann einen ersten Termin mit Ihnen aus.